Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG: Informationen zum Lehrgang

Hintergrund des Lehrgangs:

Lehrgang - Waffensachkunde: § 7 WaffG

Insbesondere im Bereich des Geld- und Werttransportes sowie im Rahmen der Bewachung militärischer Liegenschaften oder kerntechnischer Anlagen ist das Tragen von Schusswaffen erforderlich. Als Voraussetzung für den Dienst an der Waffe wird nach § 4 WaffG die Erbringung eines Nachweises darüber vorgeschrieben, dass der/die Waffenträger/-in sachkundig im Sinne von § 7 WaffG ist.

Der Waffensachkundelehrgang von PISO-NRW schließt mit einer dafür zu erbringenden schriftlichen und praktischen Prüfung ab. Vor der Prüfung an scharfen Waffen werden die Teilnehmer zudem in der hauseigenen Schießübungsanlage in der sicheren Handhabung baugleicher Softair- und Schreckschusswaffen trainiert.

– Staatliche Anerkennung durch das Polizeipräsidium Köln: Aktenzeichen ZA12-AS-57.06.26 –

Rahmenangaben:

Rahmenangaben - Waffensachkunde: § 7 WaffG

– Anmeldefrist: Mindestens 18 Tage vor Lehrgangsstart! –

Terminübersicht: PISO-NRW - Sicherheitsschule

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