Ausbildung in Erster Hilfe: Informationen zum Lehrgang
Hintergrund des Lehrgangs:
Unternehmen müssen nach § 26 DGUV Vorschrift 1 und § 10 ArbSchG ausreichend Ersthelfer in ihrem Unternehmen bereithalten. Die Berufsgenossenschaften fordern diesbezüglich, dass als Ersthelfer nur Personen eingesetzt werden dürfen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind und dass die Ersthelfer in Abständen von 2 Jahren regelmäßig fortgebildet werden.
Mit dem Lehrgang Ausbildung in Erster Hilfe bietet PISO-NRW Interessierten die Möglichkeit, sich durch von der Berufsgenossenschaft dazu berechtigten Dozenten entsprechend aus- und fortbilden zu lassen.
Rechtlicher Hinweis: Die zertifizierten Kurse Erste Hilfe (BG) werden derzeit durch unseren externen Kooperationspartner MeDiRetter
(Inhaber: Thorsten Mette) durchgeführt. MeDiRetter ist eine ermächtigte Ausbildungsstelle gemäß DGUV-Vorschrift 1 (BG-NR.: 8.1144).
Rahmenangaben:
Unterrichtszeiten:
Von 8:05 – 16:05 Uhr
08:05 – 09:45 Uhr: Unterricht
09:45 – 10:00 Uhr: Frühstück
10:00 – 11:45 Uhr: Unterricht
11:45 – 12:30 Uhr: Mittag
12:30 – 14:00 Uhr: Unterricht
14:00 – 14:15 Uhr: Pause
14:15 – 15:20 Uhr: Unterricht
15:20 – 16:05 Uhr: Unterricht