Sicherheitskraft mit Sachkunde gem. § 34a GewO: Informationen zum Lehrgang
Hintergrund des Lehrgangs:
Sicherheitsmitarbeiter, die bei Kontrollgängen mit Öffentlichkeitsbezug, zum Schutz vor Ladendieben und im Einlassbereich von Diskotheken eingesetzt werden sowie Gewerbetreibende, leitende Angestellte in Aufnahmeeinrichtungen und auf Großveranstaltungen müssen die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO absolvieren.
PISO-NRW bereitet seine Schüler mit der Sicherheitskraft konkret auf diese Prüfung bei der IHK vor. Mit dieser und weiteren in den Lehrgang integrierten Qualifikationen erlangen die Absolventen die Voraussetzungen, um in den benannten Tätigkeitsfeldern und darüber hinaus nahezu uneingeschränkt bis hin zur Selbstständigkeit im Sicherheitsgewerbe arbeiten zu dürfen.
Sonstige Rahmenangaben:
Unterrichtsinhalte:
– Rechtskunde
– Umgang mit Menschen
– Sicherheitstechnik
– Unfallverhütungsvorschriften
– Umgang mit Verteidigungswaffen
– Ausbildung zum Ersthelfer
– Ausbildung zum Brandschutzhelfer
– Evakuierungshelfer
– Prüfungsvorbereitung
– Betriebliches Praktikum
(120 UE)
(40 UE)
(32 UE)
(24 UE)
(16 UE)
(16 UE)
(24 UE)
(16 UE)
(40 UE)
(160 UE)
Unterrichtszeiten:
montags – freitags von 8:05 – 15:20 Uhr
08:05 – 09:45 Uhr: Unterricht
09:45 – 10:00 Uhr: Frühstück
10:00 – 11:45 Uhr: Unterricht
11:45 – 12:30 Uhr: Mittag
12:30 – 14:00 Uhr: Unterricht
14:00 – 14:15 Uhr: Pause
14:15 – 15:20 Uhr: Unterricht
Teilabschnitte des Lehrgangs:
= Wochenzahl – Theoretischer Unterricht
= Wochenzahl – Praktischer Unterricht
= Wochenzahl – Betriebspraktikum
Falzflyer zum Lehrgang als PDF-Datei:
Klicken Sie auf das PDF-Symbol (in der Desktop-Ansicht mit der rechten Maustaste) und anschließend auf „Link speichern“ bzw. „Ziel speichern unter“, um sich den Falzflyer zum Lehrgang „Sicherheitskraft mit Sachkunde gem. § 34a GewO“ herunterzuladen.