Brandschutzhelfer gem. § 10 ArbSchG: Informationen zum Lehrgang

Hintergrund des Lehrgangs:

Brandschutzhelfer: § 10 ArbSchG bei PISO-NRW

Arbeitgeber werden durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer für ihr Unternehmen zu benennen. Die Anforderungen an die Brandschutzhelfer werden durch die technischen Regeln für Arbeitsstätten in der ASR A2.2 Nr. 6.2 konkretisiert.

Um Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer zu qualifizieren, müssen diese im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, in den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, hinsichtlich der Gefahren durch Brände und bezüglich des Verhaltens im Brandfall unterwiesen werden. Der Brandschutzhelferlehrgang von PISO-NRW umfasst praktische und theoretische Elemente, die sich an diesen Anforderungen orientieren.

Rahmenangaben:

Rahmenangaben - Brandschutzhelfer: § 10 ArbSchG

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